Ruprecht Polenz – jovelblog

Mit ‘Ruprecht Polenz’ getaggte Beiträge

Gesetz zur Deckelung von Abmahnkosten (3)

20.03.2007, 15:13 von jovelstefan | Keine Kommentare

Am 19.12.2006, also vor gut drei Monaten hatte ich eine E-Mail an die vier Bundestagsabgeordneten (CDU, SPD, FDP, B90/Grüne) meines Wahlkreises geschrieben. In dieser Mail machte ich nachdrücklich darauf aufmerksam, wie wichtig das von Justizministerin Zypries geplante Gesetz zur Deckelung der Abmahnkosten sei und forderte die Politiker auf, mir Ihre Meinung zu diesem Thema mitzuteilen.

Nach knapp einem Monat bekam ich wie berichtet die erste und bis heute einzige Antwort von CDU-MdB Ruprecht Polenz. Heute hatte ich (nach über drei Monaten!) eine weitere Antwort in meinem Postfach, dieses Mal (im Auftrag) von Christoph Strässer (SPD). Einerseits schön, dass meine Mail noch beantwortet wurde, andererseits hätte man sich eine Mail mit dem folgenden Inhalt auch sparen können: (weiterlesen…)

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Gesetz zur Deckelung von Abmahnkosten (2)

15.01.2007, 13:45 von jovelstefan | Keine Kommentare

Gerade habe ich die erste Antwort auf meine Mails an die MdB meines Wahlkreises (Münster) erhalten und die stimmt mich doch schon einmal sehr zuversichtlich. Nicht nur, dass Ruprecht Polenz (CDU) die geplante Gesetzesänderung unterstützt, er schreibt auch, dass die CDU-Fraktion die Änderungen befürwortet. Das hört sich doch gut an und gibt Hoffnung, dass das Gesetz auch durch den Bundestag geht.

Die Antwort von Herrn Polenz in voller Länge:

Sehr geehrter Herr Heß,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 19. Dezember 2006 zum Thema „Deckelung von Abmahnkosten“. Ihren Unmut über überzogene Abmahnkosten bis in Höhe sechsstelliger Bereiche bei außergeschäftlichem Verkehr kann ich gut verstehen.

Wie bereits von Ihnen angesprochen, wird es dazu, als Umsetzung einer EU-Richtlinie, eine Novellierung der Gesetze zum Schutze geistigen Eigentums geben. Dazu gehören das Patent-, das Marken- und das Urheberrechtsgesetz.

Bei einer unerheblichen Rechtsverletzung sollen die erstattungsfähigen Anwaltsgebühren, so weit es sich um einfach gelagerte Fälle außerhalb des geschäftlichen Verkehrs handelt, auf 50 Euro begrenzt werden.

Das Verfahren zu der Gesetzesänderung wird im laufenden Jahr eröffnet werden.

Die Unionsfraktion wie auch ich persönlich befürworten diese Änderungen im Rahmen der EU-Richtlinie ohne Einschränkungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ruprecht Polenz, MdB

(Hervorhebung von mir)

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